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G7.2.a Gewaltstraftaten pro 100'000 Einwohner

Für Nachhaltigkeit angestrebte Entwicklung: Abnehmen oder halten

Beobachtete Entwicklung

Seit 2009* Seit 2020

Sowohl langfristig als auch kurzfristig ist die Zahl der Gewaltstraftaten pro 100'000 Einwohner angestiegen.

*Beurteilung der Entwicklungsrichtung erfolgt aufgrund des gleitenden Durchschnitts über 3 Jahre

Aussagekraft

Der Indikator misst die polizeilich registrierten schweren Gewaltstraftaten gemäss Strafgesetzbuch (StGB) und gibt dadurch Auskunft über die Sicherheit der Bevölkerung.
Ein Anstieg der Straftaten senkt das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung.

 

Daten rund um den Indikator

Kommentar

Im 3-Jahresdurchschnitt 2020 bis 2022 hat die Zahl der schweren Gewaltstraftaten pro 100'000 Einwohner gegenüber dem Anfangswert (Durchschnitt 2008-2010) deutlich zugenommen. 
Den grössten Anstieg gab es bei den schweren Körperverletzungen: Zu Beginn der Betrachtungsperiode gab es 3 Fälle (Durchschnitt 2008–2010), am Ende knapp 20 (Durchschnitt 2020–2022). 
Sowohl die Anzahl der Tötungsdelikte (vollendet und versucht) als auch jene der schweren Körperverletzungen und der Vergewaltigungen erreichten im Jahr 2022 Höchstwerte.

Definition

Anzahl der schweren Gewaltstraftaten pro 100‘000 Einwohner (ständige Wohnbevölkerung am 31.12.). Aufgrund der starken Schwankungen von Jahr zu Jahr wird ein gleitender Durchschnitt über 3 Jahre verwendet.

Um eine Gewichtung der verschiedenen Gewaltstraftaten zu erreichen, wird zwischen schwerer und minderschwerer Gewalt unterschieden. Zu den schweren Gewaltstraftaten zählen gemäss der Polizeilichen Kriminalstatistik folgende Handlungen (nach StGB): Tötungsdelikte (Art. 111–116), schwere Körperverletzung (Art. 122), Raub (Art. 140 Abs. 4), Geiselnahme (Art. 185) und Vergewaltigung (Art. 190). Minderschwere Gewalt liegt u. a. bei einfacher Körperverletzung (Art. 123), Raub, (Art. 140 Abs. 1–3), Tätlichkeiten (Art. 126), Drohung (Art. 180) und Nötigung (Art. 181) vor.
Nicht enthalten sind gesetzeswidrige Handlungen, die der Polizei nicht zur Kenntnis gelangen (Dunkelfeld) oder die über andere Wege direkt in ein Justizverfahren münden.

Grenzen der Aussagekraft

Veränderungen bei den Gewaltstraftaten können durch Änderungen im Anzeige- bzw. polizeilichen Ermittlungsverfahren oder im Anzeigeverhalten der Bevölkerung begründet sein. Das Anzeigeverhalten ist zudem von der gesellschaftlichen Einstellung gegenüber Gewaltstraftaten geprägt.
Unbeachtet bleibt, ob die beschuldigte Person rechtskräftig verurteilt wurde oder nicht.

Verwandte Indikatoren

G7.2b Diebstahldelikte pro 1‘000 Einwohner
Kontextindikatoren "Gesellschaft"

Bezug zu den SDGs der Agenda 2030

Der Indikator hat einen Bezug zu folgenden SDGs:
SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Weitere Informationen

Kantonspolizei Kanton Thurgau
Thurgauer Kriminalstatistiken

Bundesamt für Statistik
Kriminalität und Strafrecht