G2.3.c Anteil Personen mit Alimentenbevorschussungen (ALBV-Quote)
Für Nachhaltigkeit angestrebte Entwicklung: Abnehmen
Beobachtete Entwicklung |
Seit 2010 | Seit 2021 |
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Der Anteil Personen mit Alimentenbevorschussungen hat seit 2010 abgenommen. Auch zuletzt ging er zurück. |
Aussagekraft
Der Indikator zeigt, wie viele Personen im Thurgau – gemessen an der gesamten ständigen Wohnbevölkerung – eine Bevorschussung für Kinderalimente erhalten. Geschiedene und Alleinerziehende, die auf Alimentenbevorschussungen angewiesen sind, leben in engen finanziellen Verhältnissen, was sich auch auf die Kinder und deren Zukunft auswirken kann.
Alimentenbevorschussungen sind Vorauszahlungen der Kinderalimente durch die Wohngemeinde an den unterhaltsberechtigten Elternteil. Diese Vorauszahlungen kommen zum Tragen, wenn Kinderalimente nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder gar nicht bezahlt werden. Massgebend sind die finanziellen Verhältnisse des Haushalts, in dem das Kind mit dem nicht zahlungspflichtigen Elternteil zusammenlebt.
Kommentar
Im Jahr 2022 erhielten 1'145 Personen oder 0,40 % der ständigen Wohnbevölkerung im Kanton Thurgau eine Vorauszahlung der Kinderalimente (Elternteil und Kind(er)). Seit 2010 ging sowohl die Zahl der unterstützten Personen als auch deren Anteil an der Bevölkerung zurück. Zuletzt nahm er von 0,42 % im Jahr 2021 auf 0,40 % im Jahr 2022 ab.
Definition
Anteil Bezügerinnen und Bezüger (alle Personen in der Unterstützungseinheit) von Alimentenbevorschussungen, die mindestens einmal während des Jahres finanzielle Leistungen bezogen haben, gemessen an der ständigen Wohnbevölkerung per 31.12. des Vorjahres.
Die Alimentenbevorschussungen gehören zu den vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen. Bei diesen handelt es sich um Leistungen, die zur Sozialhilfe im weiteren Sinn zählen. Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip kommen sie vor der Ausrichtung der wirtschaftlichen Sozialhilfe (Sozialhilfe im engeren Sinn) zum Tragen. Sie richten sich an Personen, deren eigene Mittel oder Einkommen aus Sozialversicherungen (AHV, IV) nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken.
Je nach Kanton werden unterschiedlich viele bedarfsabhängige Sozialleistungen ausgerichtet, aber im Minimum sind es die Ergänzungsleistungen, die Alimentenbevorschussungen und die wirtschaftliche Sozialhilfe. 2022 boten zehn Kantone – darunter der Kanton Thurgau – ausschliesslich diese drei Leistungen an.
Grenzen der Aussagekraft
Neben den in MoniThur ausgewiesenen Personengruppen (Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen und Alimentenbevorschussungen) gibt es weitere Personen, die ein erhöhtes Armutsrisiko oder ein erhöhtes Risiko für soziale Ausgrenzung haben. Diese können jedoch statistisch nicht als Gruppe „gefasst“ werden.
Personen können mehrere bedarfsabhängige Leistungen gleichzeitig beziehen (z. B. Sozialhilfe und Alimentenbevorschussungen). Damit ist es möglich, dass eine Person gleichzeitig bei mehreren Indikatoren dazuzählt.
Zur Messung von Armut existieren verschiedene Ansätze. Für MoniThur wurde ein Ansatz über die potenziell von Armut gefährdeten Personen gewählt, weil die Daten, die üblicherweise für die Armutsdefinition verwendet werden, auf Ebene Kanton nicht vorhanden sind. Bei den verschiedenen Ansätzen zur Messung der Armut wird unter anderem unterschieden zwischen finanzieller Armut und materiellen Entbehrungen. Bei der finanziellen Armut wird zusätzlich unterschieden zwischen "absoluter" Armut (d. h. einer Unterschreitung eines festgelegten Existenzminimums) und "relativer" Armut. In der Regel gelten Personen als arm, die die Grenze von 60 % des mittleren verfügbaren Äquivalenzeinkommens unterschreiten. Die Grundlage für diese Definitionen von Armut stammen aus der Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC).
Verwandte Indikatoren
G2.3.a Sozialhilfequote
G2.3.b Anteil Rentenbezügerinnen und -bezüger mit Ergänzungsleistungen (EL-Quote)
G1.1.a Anteil Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss
G1.1.b Anteil junge Erwachsene ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss
G2.1 Bildungsunterschiede nach Migrationshintergrund
G2.2.a Lohnunterschiede nach Geschlecht
W1.2.b Anteil Stellensuchende
Kontextindikatoren "Gesellschaft"
Bezug zu den SDGs der Agenda 2030
Der Indikator hat einen Bezug zu folgenden SDGs:
SDG 1 – Keine Armut
SDG 10 – Weniger Ungleichheiten
Weitere Informationen
Dienststelle für Statistik Kanton Thurgau
Sozialhilfeausgaben
Sozialhilfefälle und Sozialhilfequoten
Sozialhilfekennzahlen Gemeinden
Sozialversicherungen und Sozialleistungen
Bundesamt für Statistik
Armut und Deprivation
Sozialhilfe im weiteren Sinn (alle bedarfsabhängigen Sozialleistungen)
Alimentenbevorschussungen