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G2.3.a Sozialhilfequote

Für Nachhaltigkeit angestrebte Entwicklung: Abnehmen

Beobachtete Entwicklung

Seit 2010 Seit 2020

Die Sozialhilfequote hat seit 2010 abgenommen. Auch 2021 ging sie weiter zurück.

Aussagekraft

Der Indikator zeigt, wie viele Personen im Thurgau – gemessen an der gesamten ständigen Wohnbevölkerung – auf wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen sind. Ohne finanzielle Hilfe sind diese Personen nicht in der Lage, für die eigene Existenzsicherung aufzukommen.

 

Daten rund um den Indikator

Kommentar

Im Jahr 2021 bezogen 3'650 Personen oder 1,3 % der ständigen Wohnbevölkerung im Thurgau finanzielle Leistungen von der Sozialhilfe. 

Mit 1,3 % ist die Sozialhilfequote heute niedriger als vor zehn Jahren. Zuletzt, in den Jahren 2018 bis 2021, hat sie kontinuierlich abgenommen und erreichte 2021 den tiefsten Wert des vergangenen Jahrzehnts. Diese Entwicklung dürfte der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt vor der Coronapandemie zu verdanken sein. Ausserdem haben die Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie eine starke Beanspruchung der Sozialhilfe in den Jahren 2020 und 2021 verhindert.

Definition

Anteil der Sozialhilfebeziehenden, die mindestens einmal während des Jahres Sozialhilfe bezogen haben, gemessen an der ständigen Wohnbevölkerung per 31.12. des Vorjahres. 

Die wirtschaftliche Sozialhilfe gehört zu den bedarfsabhängigen Sozialleistungen. Bedarfsabhängige Sozialleistungen kommen zum Tragen, wenn die eigenen Mittel oder die Sozialversicherungen (AHV, IV) nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken. Je nach Kanton werden unterschiedlich viele bedarfsabhängige Sozialleistungen ausgerichtet, aber im Minimum sind es die beiden vorgelagerten Bedarfsleistungen – Ergänzungsleistungen und Alimentenbevorschussungen – sowie die wirtschaftliche Sozialhilfe. Die wirtschaftliche Sozialhilfe ist das letzte Auffangnetz. Sie gewährleistet die Existenzsicherung sowie Hilfe zur sozialen und beruflichen Integration.  

2021 boten zehn Kantone – darunter der Kanton Thurgau – ausschliesslich diese drei bedarfsabhängigen Sozialleistungen an. 

Grenzen der Aussagekraft

Neben den in MoniThur ausgewiesenen Personengruppen (Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen und Alimentenbevorschussungen) gibt es weitere Personen, die ein erhöhtes Armutsrisiko oder ein erhöhtes Risiko für soziale Ausgrenzung haben. Diese können jedoch statistisch nicht als Gruppe „gefasst“ werden. 
Des Weiteren sind Flüchtlinge mit Asyl (Aufenthaltsstatus B) mit weniger als 5 Jahre Aufenthalt, vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (F) / Personen (F) mit weniger als 7 Jahre Aufenthalt, Asylsuchende (N) sowie Personen mit Schutzstatus S nicht in der Statistik der wirtschaftlichen Sozialhilfe (WSH) und somit auch nicht im Indikator enthalten.

Personen können mehrere bedarfsabhängige Leistungen gleichzeitig beziehen (z. B. Sozialhilfe und Alimentenbevorschussungen). Damit ist es möglich, dass eine Person gleichzeitig bei mehreren Indikatoren dazuzählt.

Zur Messung von Armut existieren verschiedene Ansätze. Für MoniThur wurde ein Ansatz über die potenziell von Armut gefährdeten Personen gewählt, weil die Daten, die üblicherweise für die Armutsdefinition verwendet werden, auf Ebene Kanton nicht vorhanden sind. Bei den verschiedenen Ansätzen zur Messung der Armut wird unter anderem unterschieden zwischen finanzieller Armut und materiellen Entbehrungen. Bei der finanziellen Armut wird zusätzlich unterschieden zwischen "absoluter" Armut (d. h. einer Unterschreitung eines festgelegten Existenzminimums) und "relativer" Armut. In der Regel gelten Personen als arm, die die Grenze von 60 % des mittleren verfügbaren Äquivalenzeinkommens unterschreiten. Die Grundlage für diese Definitionen von Armut stammen aus der Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC).  

Verwandte Indikatoren

G2.3.b Anteil Rentenbezügerinnen und -bezüger mit Ergänzungsleistungen (EL-Quote)
G2.3.c Anteil Personen mit Alimentenbevorschussungen (ALBV-Quote)
G1.1.a Anteil Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss
G1.1.b Anteil junge Erwachsene ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss
G2.1 Bildungsunterschiede nach Migrationshintergrund
G2.2.a Lohnunterschiede nach Geschlecht
W1.2.b Anteil Stellensuchende
Kontextindikatoren "Gesellschaft"

Bezug zu den SDGs der Agenda 2030

Der Indikator hat einen Bezug zu folgenden SDGs:
SDG 1 – Keine Armut
SDG 10 – Weniger Ungleichheiten
 

Weitere Informationen

Dienststelle für Statistik Kanton Thurgau
Sozialhilfeausgaben
Sozialhilfefälle und Sozialhilfequoten
Sozialhilfekennzahlen Gemeinden
Sozialversicherungen und Sozialleistungen

Sozialamt des Kantons Thurgau

Bundesamt für Statistik
Armut und materielle Entbehrung

Sozialhilfe im weiteren Sinn (alle bedarfsabhängigen Sozialleistungen)
Wirtschaftliche Sozialhilfe