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G2.2.a Lohnunterschiede nach Geschlecht

Für Nachhaltigkeit angestrebte Entwicklung: Abnehmen

Beobachtete Entwicklung

Seit 2010 Seit 2020

Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in der Privatwirtschaft hat sich zwischen 2010 und 2022 nicht wesentlich verändert.

Aussagekraft

Der Indikator zeigt, wie stark sich das Lohnniveau zwischen Männern und Frauen bei gleicher Ausbildung und gleicher Stellung im Betrieb unterscheidet.

 

Daten rund um den Indikator

Kommentar

Wie in der Gesamtschweiz gibt es auch in der Thurgauer Privatwirtschaft einen signifikanten Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern. 2022 verdienten Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung und ohne Kaderfunktion im Mittel 677 Franken oder 11 % weniger pro Monat als Männer mit derselben Ausbildung und Stellung im Betrieb. Der Medianlohn der Männer mit Berufslehre und ohne Kaderfunktion lag 2022 bei 5‘938 Franken pro Monat, jener der Frauen bei 5‘261 Franken. Dieser Lohnunterschied hat sich im Vergleich zum ersten Erhebungsjahr 2010 nicht wesentlich verändert*. Allerdings sind nicht alle Faktoren, welche die Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern erklären können, in der Lohnstrukturerhebung enthalten (vgl. „Grenzen der Aussagekraft“).

* Die in der Grafik sichtbare Verkleinerung des Lohnunterschieds ist statistisch nicht signifikant.

Definition

Differenz zwischen dem Medianlohn der Männer und jenem der Frauen mit vergleichbarem Ausbildungsniveau und gleicher Stellung im Betrieb im privaten Sektor, relativ zum Medianlohn der Männer.

Berücksichtigt werden die Löhne von Personen mit dem Ausbildungsniveau „abgeschlossene Berufsausbildung“ (= häufigstes Ausbildungsniveau) und der Stellung „ohne Kaderfunktion“ (= häufigste Stellung im Betrieb).

Der Medianlohn bezeichnet den mittleren Wert aller Löhne. Die eine Hälfte der Löhne ist grösser als der Medianlohn, die andere Hälfte kleiner. Als Basis für den Indikator werden die standardisierten Bruttomonatslöhne verwendet, d. h. sämtliche Löhne wurden auf eine einheitliche Arbeitszeit  umgerechnet und schliessen dieselben Lohnkomponenten ein.

Grenzen der Aussagekraft

Die Lohnstrukturerhebung basiert auf Daten des Arbeitgebers. Sie enthält damit keine Informationen zur gesamten beruflichen Laufbahn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Somit fehlen Angaben zu familienbedingten Unterbrüchen der Erwerbstätigkeit. Zudem ist es möglich, dass es innerhalb der Kategorien („abgeschlossene Berufsausbildung“ und „keine Kaderfunktion“) Faktoren gibt, die sich zwischen Männern und Frauen unterscheiden und einen Teil der Lohndifferenz erklären (z. B. Branchenzugehörigkeit, Art der Tätigkeit).
Aufgrund der komplexen Stichprobenziehung ist ein Vergleich der Ergebnisse über die Zeit nur bedingt möglich.

Verwandte Indikatoren

G2.2.b Anteil Frauen in Kaderpositionen
G2.2.c Anteil Frauen mit geringer oder keiner Erwerbstätigkeit
G2.2.d Anteil Frauen in politischen Ämtern
W2.1.a  Erwerbsquote
Kontextindikatoren "Gesellschaft"

 

Bezug zu den SDGs der Agenda 2030

Der Indikator hat einen Bezug zu folgenden SDGs:
SDG 5 – Geschlechtergleichheit
SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
SDG 10 – Weniger Ungleichheiten

Weitere Informationen

Dienststelle für Statistik Kanton Thurgau
Löhne

Amt für Wirtschaft und Arbeit Kanton Thurgau

Bundesamt für Statistik
Schweizerische Lohnstrukturerhebung

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