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G4.3 Wohnortnahe ärztliche Grundversorgung

Für nachhaltigkeit angestrebte Entwicklung: Abnehmen oder Halten

Beobachtete Entwicklung

Seit 2017 Seit 2021
Im Jahr 2021 wohnte die Thurgauer Bevölkerung im Schnitt fast 1,4 Kilometer vom nächsten Standort der medizinischen Grundversorgung entfernt. Aufgrund der Datenlage sind noch keine Vergleiche über die Zeit möglich.   

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Aussagekraft

Der Indikator zeigt, welche Distanz die Thurgauer Bevölkerung durchschnittlich zurücklegen muss, um ärztliche Grundversorgung in Anspruch nehmen zu können. Zu einer nachhaltigen Entwicklung gehört eine für alle gut erreichbare medizinische Grundversorgung. 

 

Daten rund um den Indikator

Kommentar

Die Thurgauerinnen und Thurgauer mussten im Jahr 2021 im Schnitt 1'391 Meter zurücklegen, um zum nächsten Standort ärztlicher Grundversorgung zu gelangen. In den letzten Jahren blieb dieser Wert in etwa konstant.

Für Personen, die in städtischen Gebieten leben, sind die Wege deutlich kürzer als für Menschen auf dem Land. 46 % der Thurgauerinnen und Thurgauer leben in einer städtisch geprägten Gemeinde. Für sie betrug die Distanz bis zur nächsten ärztlichen Grundversorgung im Schnitt 758 Meter. In ländlichen Regionen ist der Weg zur nächsten Allgemeinärztin oder -arzt mit 2'166 Metern fast dreimal so lang. 

Definition

Der Indikator drückt aus, welche Strecke in Metern Thurgauerinnen und Thurgauer im Schnitt zurücklegen, um zum nächsten Standort ärztlicher Grundversorgung zu gelangen. 
Die Distanz wird auf der Basis des Schweizer Strassennetzes (swissTLM3D) gemessen. Massgebend ist die Distanz zwischen dem Zentrum jeder bewohnten Hektare und dem nächstgelegenen Standort ärztlicher Grundversorgung. Die Distanz wird mit der auf dem Gebiet dieser Hektare wohnhaften Bevölkerung (am 31.12. des Referenzjahres) gewichtet. 

Zur ärztlichen Grundversorgung werden Arztpraxen und ambulante Zentren gezählt, in denen Ärztinnen und Ärzte mit Haupttätigkeitsbereich "Allgemeine Innere Medizin", "Kinder- und Jugendmedizin (Pädiatrie)" oder als "praktische Ärztin/praktischer Arzt" tätig sind. 
Berücksichtigt werden nur jene Unternehmen, die am 31. Dezember des Referenzjahres wirtschaftlich aktiv waren (mit mindestens einer Ärztin oder einem Arzt).

Unterscheidung nach städtischem und ländlichem Gebiet: 
In der Excel-Datei "Daten rund um den Indikator" wird für den Indikator auch eine Unterscheidung zwischen städtischen und ländlichen Gebieten gemacht. Dafür wurden die Gemeinden, in denen sich die Standorte der Arztpraxen und ambulanten Zentren befinden, nach der Stadt-Landtypologie 2012 des Bundesamtes für Statistik klassiert.

Grenzen der Aussagekraft

Der Indikator misst die Distanz auf dem Strassennetz. Er macht keine Aussage zur Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr oder zum Zeitbedarf bis zum nächsten Standort der ärztlichen Grundversorgung. Verkehrsverbindungen über ausländisches Territorium werden nicht berücksichtigt.

Der Indikator bezieht sich auf den Durchschnitt der Einwohnerinnen und Einwohner. Für einzelne Personen kann die Distanz zum nächsten Standort ärztlicher Grundversorgung deutlich länger sein. 

Verwandte Indikatoren

G4.1 Distanz zum öffentlichen Verkehrssystem
G4.2 Distanz zum nächsten Lebensmittelgeschäft
Kontextindikatoren „Gesellschaft"
Kontextindikatoren „Umwelt“

Bezug zu den SDGs der Agenda 2030

Der Indikator hat einen Bezug zu folgenden SDGs:
SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen
SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

Weitere Informationen

Dienststelle für Statistik Kanton Thurgau:
Ambulante Dienste (Arztpraxen, Zahnärzte und Apotheken)

Bundesamt für Statistik:
Strukturdaten Arztpraxen und ambulante Zentren (Steckbrief)
Raumgliederungen