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G2.3.b Anteil Rentenbezügerinnen und -bezüger mit Ergänzungsleistungen (EL-Quote)

Für Nachhaltigkeit angestrebte Entwicklung: Abnehmen

Beobachtete Entwicklung

Seit 2009 Seit 2020

Der Anteil der Personen, die zusätzlich zur AHV oder IV Ergänzungsleistungen beziehen, hat sich seit 2009 nicht wesentlich verändert. Zuletzt hat er leicht abgenommen.     

Aussagekraft

Der Indikator zeigt, wie sich der Anteil Personen mit Ergänzungsleistungen (EL) im Verhältnis zur Gesamtzahl der AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner entwickelt (EL-Quote).
Personen, die Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder Invalidenversicherung (IV) haben, können mit ihren Renten und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Diese Personen haben ein erhöhtes Armutsrisiko. Oft ist dies mit sozialer Ausgrenzung verbunden. 

 

Daten rund um den Indikator

Kommentar

Im Jahr 2021 bezogen 8'749 Personen im Kanton Thurgau Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Das sind fast 14 % aller AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner. Von den AHV-Bezügerinnen und -Bezügern erhielt rund jede zehnte Person Ergänzungsleistungen, von den IV-Rentnerinnen und -Rentnern waren es 45 %. Bei Letzteren ist die Quote der Ergänzungsleistungen höher, da einerseits Familien mit Kindern in der Berechnung mitberücksichtigt sind und andererseits keine oder nur minimale Leistungen aus der beruflichen Vorsorge (BVG) entrichtet werden. Zudem fliessen IV-Ergänzungsleistungen auch an Personen, welche in einem IV-Wohnheim leben und deren Einkommen für die Deckung der Kosten nicht reicht.

Seit dem Jahr 2008 ist die Zahl der Menschen, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, um rund 2'300 Personen gestiegen. Dies ist sowohl auf die demographische Entwicklung (mehr ältere Menschen) als auch auf die steigenden Gesundheits- und Pflegekosten zurückzuführen. Der Anteil der Personen mit Ergänzungsleistungen hat sich insgesamt jedoch nicht erheblich verändert, da die Zahl der AHV- und IV-Bezügerinnen und -Bezüger in diesem Zeitraum ebenfalls zugenommen hat. 

Je nach Versicherungszweig entwickelte sich die Zahl der Personen mit Ergänzungsleistungen stark unterschiedlich. Bei der IV ist der Anteil Personen mit Ergänzungsleistungen von 32 % im Jahr 2008 auf 45 % im Jahr 2021 gestiegen. Dabei ist zu beachten, dass im gleichen Zeitraum die Anzahl Personen mit einer IV-Rente um 17 % gesunken ist. Restriktivere Rentengutsprachen führten zu weniger IV-Bezügerinnen und -Bezüger und einem höheren Anteil an Ergänzungsleistungen. Der Anteil Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV blieb dagegen in etwa konstant.  

Zwischen 2020 und 2021 ist der Anteil Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV- und IV etwas gesunken (von 13.8 % auf 13.6 %), die absolute Zahl der Bezügerinnen und Bezüger blieb beinahe unverändert. Dies dürfte auf das Inkrafttreten der EL-Reform per 1. Januar 2021 zurückzuführen sein, welche unter anderem eine Vermögenseintrittsschwelle eingeführt hat. Für Personen, die aktuell Ergänzungsleistungen beziehen, gilt eine Übergangsfrist. Die Massnahmen treten für diese Personen ab 1. Januar 2024 in Kraft.

Definition

Anteil Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV gemessen an allen AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentnern. 

Die Ergänzungsleistungen gehören zu den vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen. Bei diesen handelt es sich um Leistungen, die zur Sozialhilfe im weiteren Sinn zählen. Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip kommen sie vor der Ausrichtung der wirtschaftlichen Sozialhilfe (Sozialhilfe im engeren Sinn) zum Tragen. Sie richten sich an Personen, deren eigene Mittel oder Einkommen aus Sozialversicherungen (AHV, IV) nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken. 
Je nach Kanton werden unterschiedlich viele bedarfsabhängige Sozialleistungen ausgerichtet, aber im Minimum sind es die Ergänzungsleistungen, die Alimentenbevorschussungen und die wirtschaftliche Sozialhilfe. 2021 boten zehn Kantone – darunter der Kanton Thurgau – ausschliesslich diese drei Leistungen an.

Grenzen der Aussagekraft

Neben den in MoniThur ausgewiesenen Personengruppen (Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen und Alimentenbevorschussungen) gibt es weitere Personen, die ein erhöhtes Armutsrisiko oder ein erhöhtes Risiko für soziale Ausgrenzung haben. Diese können jedoch statistisch nicht als Gruppe „gefasst“ werden. 

Personen können mehrere bedarfsabhängige Leistungen gleichzeitig beziehen (z. B. Sozialhilfe und Alimentenbevorschussungen). Damit ist es möglich, dass eine Person gleichzeitig bei mehreren Indikatoren dazuzählt.

Zur Messung von Armut existieren verschiedene Ansätze. Für MoniThur wurde ein Ansatz über die potenziell von Armut gefährdeten Personen gewählt, weil die Daten, die üblicherweise für die Armutsdefinition verwendet werden, auf Ebene Kanton nicht vorhanden sind. Bei den verschiedenen Ansätzen zur Messung der Armut wird unter anderem unterschieden zwischen finanzieller Armut und materiellen Entbehrungen. Bei der finanziellen Armut wird zusätzlich unterschieden zwischen "absoluter" Armut (d. h. einer Unterschreitung eines festgelegten Existenzminimums) und "relativer" Armut. In der Regel gelten Personen als arm, die die Grenze von 60 % des mittleren verfügbaren Äquivalenzeinkommens unterschreiten. Die Grundlage für diese Definitionen von Armut stammen aus der Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC).  

Verwandte Indikatoren

G2.3.a Sozialhilfequote
G2.3.c Anteil Personen mit Alimentenbevorschussungen (ALBV-Quote)
G1.1.a Anteil Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss
G1.1.b Anteil junge Erwachsene ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss
G2.1 Bildungsunterschiede nach Migrationshintergrund
G2.2.a Lohnunterschiede nach Geschlecht
W1.2.b Anteil Stellensuchende
Kontextindikatoren "Gesellschaft"

Bezug zu den SDGs der Agenda 2030

Der Indikator hat einen Bezug zu folgenden SDGs:
SDG 1 – Keine Armut
SDG 10 – Weniger Ungleichheiten
 

Weitere Informationen

Dienststelle für Statistik Kanton Thurgau
Sozialhilfeausgaben
Sozialhilfefälle und Sozialhilfequoten
Sozialhilfekennzahlen Gemeinden
Sozialversicherungen und Sozialleistungen

Sozialversicherungszentrum Kanton Thurgau

Bundesamt für Statistik
Armut und materielle Entbehrung
Sozialhilfe im weiteren Sinn (alle bedarfsabhängigen Sozialleistungen)
Ergänzungsleistungen

Bundesamt für Sozialversicherungen
Ergänzungsleistungen