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U1.4.b Fläche wertvoller Naturräume

Für Nachhaltigkeit angestrebte Entwicklung: Zunehmen

Beobachtete Entwicklung

Seit 2003 Seit 2021
6,1 % der Kantonsfläche gehörten 2023 zu den wertvollen Naturräumen. Dieser Anteil hat seit 2003 zugenommen. grün

Aussagekraft

Der Indikator weist die Summe ökologisch wertvoller Flächen in Naturschutzgebieten, besonders wertvollen Biodiversitätsförderflächen und Waldreservaten in Prozent der Kantonsfläche aus.

 

 

Daten rund um den Indikator

Anteil wertvoller Naturräume an der Kantonsfläche aufgeschlüsselt nach Unterkategorien (Grafik)

Die Grafik zeigt, aus welchen Unterkategorien sich die Naturschutzgebiete, Biodiversitätsförderflächen und Waldreservate zusammensetzten und was deren Anteile sind. 

 

Kommentar

Im Jahr 2023 gehörten 6'086 ha oder 6,1 % der Kantonsfläche zu den wertvollen Naturräumen. Dies ist mehr als vor zwanzig Jahren.   

Den grössten Anteil machten dabei mit 2'184 ha die besonders wertvollen Biodiversitätsförderflächen aus. Dazu zählen Biodiversitätsförderflächen mit botanischer Qualität (Qualitätsstufe II, 2'001 ha) sowie bestimmte Biodiversitätsförderflächen im Ackerland (183 ha; siehe Definition). 

Weiter zählen auch Waldreservate und Auengebiete zu den wertvollen Naturräumen. 2023 umfassten im Thurgau die Waldreservate und die Auengebiete nationaler Bedeutung eine Fläche von 2'069 ha. Davon fliessen 1'894 ha bewaldete Flächen in die Statistik des Forstamts ein. Die übrigen Flächen liegen im Offenland (z. B. extensive Wiesen in Auengebieten) und zählen daher nicht zur Statistik des Forstamts. 

Die Naturschutzgebiete umfassten 2023 eine Fläche von 1'833 ha. Dazu zählen zum einen die Biotope von nationaler Bedeutung (ohne Auengebiete) mit 742 ha, zum anderen die kommunalen Naturschutzzonen und geschützten Naturobjekte mit 1'091 ha. 

Die wertvollen Naturräume stellen einen Lebensraum für eine Vielfalt von Pflanzen- und Tierarten dar und tragen damit zur Erhaltung der Biodiversität bei. Zudem bieten sie einen Erholungsraum für Menschen und sorgen für eine vielfältige und attraktive Landschaft. 

Der Indikator wurde überarbeitet. Die Werte gemäss bisheriger Definition 2003–2021 können nicht mit den Werten der neuen Definition ab 2022 verglichen werden. Um das Ausmass der Revision zu erfassen und trotz der Revision eine Beurteilung der Entwicklungsrichtung zu ermöglichen, wurde der Wert für das Jahr 2022 nach beiden Definitionen aufbereitet. Der Anteil wertvoller Naturräume ist nach der neuen Definition um 1,7 Prozentpunkte höher als nach der bisher verwendeten Definition (für Details siehe "Hinweis zur Überarbeitung des Indikators"). Diese Niveauverschiebung nach oben wurde bei der Beurteilung der Entwicklungsrichtung berücksichtigt. 
 

Definition (ab 2022)

Anteil der geschützten Flächen (Summe der Kategorien A, B und C) an der Kantonsfläche (inklusive Fläche des Bodensees). 

Der Indikator besteht aus der Summe verschiedener Flächenkategorien. In gewissen Fällen können sich auf derselben Fläche mehrere verschiedene Schutzinstrumente überlagern. Um Doppelzählungen auszuschliessen, werden solche Flächen nur einem einzigen Schutzinstrument bzw. einer Kategorie zugeordnet. Dabei gilt folgende Zuordnungs-Hierarchie:

Biotope von nationaler Bedeutung (ohne Auengebiete von nationaler Bedeutung) > Waldreservate von kantonaler und kommunaler Bedeutung sowie Auengebiete von nationaler Bedeutung > kommunale Naturschutzzonen > geschützte kommunale Naturobjekte > Biodiversitätsförderflächen 

Liegt also eine BFF QII im Flachmoor von nationaler Bedeutung, so wird die Fläche nur in der Kategorie "Naturschutzgebiete" ausgewiesen und nicht in der Kategorie "Biodiversitätsförderflächen mit Qualitätsstufe II".

Die Fläche wertvoller Naturräume ergibt sich aus der Summe der folgenden Kategorien A), B) und C):

A) Naturschutzgebiete 

Zur Kategorie "A1 Biotope nationaler Bedeutung (ohne Auengebiete)" zählen die Biotope von nationaler Bedeutung (ohne die Auengebiete von nationaler Bedeutung). Dem Indikator werden Schutzbereich und Pufferzonen aus den kantonalen Schutzanordnungen angerechnet. Falls für ein Biotop von nationaler Bedeutung keine Schutzanordnung besteht, wird auf den im Bundesinventar definierten Perimeter zurückgegriffen. Im Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung werden ortsfeste Objekte (Laichgewässer mit den angrenzenden naturnahen Lebensräumen) und einige wenige Wanderobjekte unterschieden. Letztere sind Laichgewässer in aktiven (Kies-)Gruben, die sich im Laufe der Zeit verschieben. Die Wanderobjekte werden im Bundesinventar als Punkte erfasst, dem Indikator wird aber die im kantonalen Richtplan als Naturschutzgebiet ausgeschiedene Fläche angerechnet. 

Die folgenden Biotope nationaler Bedeutung werden berücksichtigt: 

  • Flachmoore
  • Hochmoore
  • Amphibienlaichgebiete 
  • Trockenwiesen und -weiden (TWW)

Die folgenden Flächen werden nicht berücksichtigt:

  • Auengebiete von nationaler Bedeutung (diese zählen zur Kategorie C)
  • B-Bereich der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung
  • Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung

Zur Kategorie "A2 Kommunale Naturschutzzonen und geschützte Naturobjekte" zählen:

Kommunale Naturschutzzonen im kantonsweiten Geodatensatz der Nutzungszonen:

  • Naturschutzzonen
  • Naturschutzzonen im Wald
  • Naturschutzzonen im Gewässer

Landschaftsschutzzonen und Gewässer der Nutzungsplanung werden nicht berücksichtigt.

Kommunal geschützte Naturobjekte:

  • Flächige Geometrien im kantonsweiten Geodatensatz der kommunal geschützten Naturobjekte, mit Ausnahme der Geotope, der Baumgruppen und einer als Hochstammobstgarten kartierten Baumschutzzone in Weinfelden. 


B) Besonders wertvolle Biodiversitätsförderflächen (BFF) 

Zur Kategorie "B1 Biodiversitätsförderflächen mit Qualitätsstufe II" gehören die BFF gemäss der Direktzahlungsverordnung (DZV), welche die Kriterien zum Bezug von Qualitätsbeiträgen der Qualitätsstufe II (BFF QII) erfüllen. Dazu gehören:

  • extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen (Kulturencodes 611 und 612)
  • extensiv genutzte Weiden (617)
  • Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt (717)
  • Streueflächen (851)
  • Hecken, Feld- und Ufergehölze mit Krautsaum (852) 
  • Hochstamm-Feldobstbäume (921, 922, 923)

Hinweis zu den Hochstamm-Feldobstbäumen: 
Im Indikator wird die Fläche der Obstgärten (= Perimeter mit 5 m Abstand zu den äussersten Bäumen) berücksichtigt. Dadurch kann die Fläche der wertvollen Naturräume ins Verhältnis zur Kantonsfläche gesetzt werden. Die so errechnete Fläche der Hochstamm-Feldobstbäume fällt grösser aus als jene, die in anderen Berechnungen angewendet wird. Für den ökologischen Leistungsnachweis zählt ein Baum für eine Are Ausgleichsfläche.  

Zur Kategorie "B2 Besonders wertvolle Biodiversitätsförderflächen im Ackerland" zählen die folgenden Biodiversitätsförderflächen im Ackerland:

  • Buntbrachen (Kulturencode 556)
  • Rotationsbrachen (557)
  • Säume auf Ackerflächen (559)

Somit zählen nicht alle Biodiversitätsförderflächen auf Äckern zu den besonders wertvollen Biodiversitätsförderflächen im Ackerland.

Hinweis: Der Begriff "Besonders wertvolle Biodiversitätsförderflächen" wird im Thurgauer Vernetzungs-projekt anders verwendet. Dort zählen auch Biodiversitätsförderflächen, welche Vernetzungsbeiträge erhalten, zu den besonders wertvollen Biodiversitätsförderflächen. Für den MoniThur-Indikator "Fläche wertvoller Naturräume" gilt die Definition oben. Das Vernetzungsprojekt und deren Massnahmen sind für die Auswertung nicht relevant.


C) Waldreservate und Auengebiete 

Zur Kategorie "C1 Waldreservate" zählen Natur- und Sonderwaldreservate von kantonaler und kommunaler Bedeutung und zur Kategorie "C2 Auengebiete" die Auengebiete von nationaler Bedeutung. 

Hinweis zur Überarbeitung des Indikators

Der Indikator wurde überarbeitet. Die Werte ab 2022 können nicht mit jener der früheren Definition 2003–2021 verglichen werden. 

Folgende Anpassungen wurden vorgenommen (a bis d). In Klammer ist angegeben, um wie viel sich der Wert der jeweiligen Kategorie durch die Änderung der Definition erhöhte. Insgesamt nahm der Wert des Indikators durch die Überarbeitung um 1,7 Prozentpunkte zu:

a) Neu wurden folgende Kategorien aufgenommen:

  • Kommunale Naturschutzzonen und kommunal geschützte Naturobjekte (A2) (+1,1 Prozentpunkte)
  • Besonders wertvolle Biodiversitätsförderflächen im Ackerland (B2) (+0,2 Prozentpunkte)

b) Kategorie "B1 Biodiversitätsförderflächen mit Qualitätsstufe II": Bei den Hochstamm-Feldobstbäumen werden nicht mehr die Bäume (1 Baum = 1 Are) berücksichtigt, sondern die Fläche des Obstgartens. (+0,3 Prozentpunkte)

c) Kategorie "C Waldreservate und Auengebiete": Neu wird auch die nicht-bewaldete Fläche im Offenland innerhalb der Waldreservate und Auengebiete gezählt. (+0,2 Prozentpunkte)

d) Doppelzählungen wurden bereinigt. (Änderung nicht quantifizierbar) 

Die Grafik unten zeigt die Unterschiede in den Werten des Indikators für das Jahr 2022 nach alter und neuer Definition.

   
 

Durch das Hinzufügen der besonders wertvollen Biodiversitätsförderflächen im Ackerland stimmt die Definition nicht mehr mit dem Indikator "Fläche wertvoller Naturräume" des Cercle Indicateurs überein. 

Frühere Definition (bis 2021)

Bis zur Überarbeitung des Indikators (ab den Daten des Jahres 2022) galt folgende Definition:

Anteil der geschützten Flächen im Verhältnis zur Kantonsfläche (inkl. Bodensee). Die Fläche wertvoller Naturräume bildeten die Summe von:

A) Naturschutzgebiete

Die folgenden Flächen wurden berücksichtigt:
Kommunale Naturschutzzonen im kantonsweiten Geodatensatz der Nutzungszonen. Damit abgedeckt ist auch die Mehrheit der Gebiete von nationaler Bedeutung:

  • Flachmoore
  • Hochmoore
  • Amphibienlaichgebiete
  • Trockenwiesen und -weiden (TWW)

Die folgenden Flächen wurden nicht berücksichtigt:

  • Naturobjekte von kommunaler Bedeutung 
  • Naturschutzzonen im Wald
  • Naturschutzzonen im Gewässer
  • Landschaftsschutzzonen


B) Ab 2015: Biodiversitätsförderflächen (BFF) gemäss der Direktzahlungsverordnung (DZV), welche die Kriterien zum Bezug von Qualitätsbeiträgen der Qualitätsstufe II erfüllen und schon in der ÖQV berücksichtigt wurden. Dazu gehören:

  • Extensiv genutzte Wiesen
  • Wenig intensiv genutzte Wiesen 
  • Extensiv genutzte Weiden 
  • Streuflächen 
  • Hecken, Feld- und Ufergehölze 
  • Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt 
  • Hochstamm-Feldobstbäume (1 Baum = 1 Are)

Die Daten aus den Jahren vor 2014 beinhalten landwirtschaftliche Vertragsflächen, welche die Qualitätskriterien gemäss Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) erfüllen. Die Vergleichbarkeit zur DZV ist gegeben.

Die Flächen mit Vernetzungsbeitrag sind nicht zu berücksichtigen wegen deren unterschiedlichen Qualität. BFF, die zu den Naturschutzgebieten gehören, wurden hier nicht mitgezählt, um Doppelzählungen mit den Naturschutzgebieten zu vermeiden.


C) Waldreservate (Naturwaldreservate, Sonderwaldreservate und Auengebiete von nationaler Bedeutung, ohne Offenland)


Der Indikator bestand aus der Summe verschiedener Flächenkategorien. Flächen, die unter verschiedenen Kategorien erfasst werden, wurden somit teilweise doppelt gezählt. 

Im Nenner des Indikators wurde die Kantonsfläche inklusive Seefläche erfasst.

Grenzen der Aussagekraft

Bei der Interpretation der Ergebnisse muss beachtet werden, dass der Indikator ausschliesslich die geschützten Naturräume sowie Biodiversitätsförderflächen erhebt. Bestimmte Flächen, die einen erhöhten ökologischen Wert aufweisen, jedoch nicht unter obige Kategorien fallen, werden vom Indikator nicht wiedergegeben. Umgekehrt können bestimmte Räume geschützt sein, damit sich ihr ökologischer Wert erhöht. Diese werden vom Indikator gezählt, obschon sie zum Zeitpunkt der Erhebung keinen besonders hohen ökologischen Wert aufweisen.

Verwandte Indikatoren

U1.1a Siedlungsfläche pro Einwohner
U1.1.b Anteil der biologisch bewirtschafteten Fläche an der landwirtschaftlichen Nutzfläche
U1.2.a Anteil natürlicher/naturnaher und wenig beeinträchtigter Fliessgewässer
U1.2.b Anteil natürlicher/naturnaher und wenig beeinträchtigter stehender Gewässer
U1.2.c Fliessgewässerqualität
U1.4.a Artenvielfalt von Pflanzen, Brutvögeln und Tagfaltern

Kontextindikatoren "Umwelt"

Bezug zu den SDGs der Agenda 2030

Der Indikator hat einen Bezug zu folgenden SDGs:
SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen
SDG 13 – Massnahmen zum Klimaschutz
SDG 15 – Leben an Land
 

Weitere Informationen

Amt für Raumentwicklung Kanton Thurgau
Natur und Landschaft (Naturschutzgebiete und BFF)

Landwirtschaftsamt Kanton Thurgau
Direktzahlungen

Forstamt Kanton Thurgau
Thurgauer Wald

Bundesamt für Statistik
Arealstatistik
Cercle Indicateurs

Bundesamt für Raumentwicklung
Cercle Indicateurs