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U1.1.b Anteil der biologisch bewirtschafteten Fläche an der landwirtschaftlichen Nutzfläche

Für Nachhaltigkeit angestrebte Entwicklung: Zunehmen

Beobachtete Entwicklung

Seit 2000

Seit 2021
Der Anteil der biologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten Landwirtschaftsfläche hat über die Jahre zugenommen.  

 

Aussagekraft

Der Indikator zeigt den Anteil der Landwirtschaftsfläche, der nach den Richtlinien des biologischen Landbaus bewirtschaftet wird. 
Beim biologischen Landbau handelt es sich um eine möglichst umwelt- und naturschonende Produktionsform. Der Einsatz von chemisch-synthetischem Dünger und Pflanzenschutzmitteln ist verboten. Damit fördert der biologische Landbau die Biodiversität und reduziert negative Folgen für die Umwelt in Boden, Gewässer und in der Luft. 

 

Daten rund um den Indikator

Kommentar

Der Anteil der biologisch bewirtschafteten Landwirtschaftsfläche hat in den letzten rund zwanzig Jahren deutlich zugenommen. Im Jahr 2023 wurden 9'086 Hektaren oder 18 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Kanton Thurgau nach den Richtlinien des biologischen Landbaus bewirtschaftet. Im Jahr 2000 waren es erst 5 % gewesen. Diese Entwicklung zeigt sich auch schweizweit. Gründe für diese Zunahme ist die steigende Nachfrage nach Bioprodukten, die zunehmende Sensibilisierung der Landwirte für umweltschonende Produktionsverfahren aber auch die zusätzliche Förderung des Biolandbaus über die höheren Direktzahlungen. 

Im Vergleich zu 2021 ist die Biofläche ebenfalls gewachsen. 

Den höchsten Bio-Anteil gab es 2023 bei den Kulturen in geschütztem Anbau (26 %). Bei den Grünflächen und den Ackerkulturen lag der Bio-Anteil bei 19 % bzw. 18 %, bei den Dauerkulturen war er etwas tiefer (13 %).
 

Definition

Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche, die nach den Richtlinien von Bio Suisse bewirtschaftet wird, an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche im Kanton Thurgau.

In der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturerhebung wird die landwirtschaftliche Nutzfläche nach dem Wohnortsprinzip des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin zu einer Gemeinde bzw. zum Kanton zugeordnet. Daher werden Flächen, die ausserhalb des Kantonsgebietes liegen, in der Statistik trotzdem dem Thurgau angerechnet, sofern sich der Betrieb auf Kantonsgebiet befindet. Umgekehrt zählen Flächen innerhalb des Kantonsgebietes nicht zum Thurgau, wenn sich der Betrieb nicht im Thurgau befindet.

In der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturerhebung werden Betriebe, die folgende Mindestnormen erfüllen, berücksichtigt: 1 Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche oder 30 Aren Spezialkulturen oder 10 Aren in geschütztem Anbau oder 8 Mutterschweine oder 80 Mastschweine oder 80 Mastschweinplätze oder 300 Stück Geflügel. Hobbytierhalter werden nicht berücksichtigt. 

Die Vorgaben des Biolandbaus sind in der Schweizer Bio-Verordnung geregelt (siehe "Weitere Informationen"). Der Grossteil der Bioprodukte wird über das Label von Bio Suisse, der Bio Knospe vermarktet. Zusätzlich zur Bio-Verordnung halten diese Betriebe auch das Bioregelwerk von Bio Suisse ein. Die Betriebe, die nach den Richtlinien des biologischen Landbaus und der Bio Knospe produzieren, werden von einer staatlich anerkannten Zertifizierungsstelle einmal pro Jahr kontrolliert und zertifiziert. 
 

Grenzen der Aussagekraft

Neben dem biologischen Landbau gemäss Bio-Verordnung gibt es weitere umweltschonende Produktionsformen, die in diesem Indikator nicht berücksichtigt sind (z. B. Programme für das Tierwohl wie "Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme" (BTS) und "Regelmässiger Auslauf im Freien" (RAUS) oder Programme zur schonenden Bodenbearbeitung).

Bei der biologischen Landwirtschaft sind die Erträge in der Regel tiefer als bei der konventionellen Landwirtschaft. Jedoch ist die Produktion weniger auf importierte Hilfsstoffe angewiesen. Zudem sind einzelne Kulturen wie z. B. Raps oder Zuckerrüben unter Biobedingungen sehr schwierig anzubauen, weshalb diese nur sehr wenig angebaut werden.  
 

Verwandte Indikatoren

U1.2.c Fliessgewässerqualität
U1.2.d Nitrat im Grundwasser
U1.4.a. Artenvielfalt von Pflanzen, Brutvögeln und Tagfaltern 
U1.4.b Fläche wertvoller Naturräume
Kontextindikatoren "Umwelt"

Bezug zu den SDGs der Agenda 2030

Der Indikator hat einen Bezug zu folgenden SDGs:
SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen
SDG 6 – Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
SDG 12 – Verantwortungsvoller Konsum und Produktion
SDG 15 – Leben an Land
 

Weitere Informationen

Dienststelle für Statistik Thurgau 
Landwirtschaft 

Landwirtschaftsamt Kanton Thurgau

Bundesamt für Landwirtschaft
Regelwerk über Biologische Landwirtschaft und biologische Erzeugnisse

Bio Suisse
Informationen zum Biolandbau

Bundesamt für Statistik
Biologische Landwirtschaft
Landwirtschaft