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U1.2.a Anteil natürlicher/naturnaher und wenig beeinträchtigter Fliessgewässer

Für Nachhaltigkeit angestrebte Entwicklung: Zunehmen

Beobachtete Entwicklung

Seit 2014

Seit 2018
56 % aller Fliessgewässerabschnitte im Kanton Thurgau wurden im Jahr 20221 als natürlich/naturnah oder wenig beeinträchtigt klassiert. Dieser Anteil hat sich seit 2014 – dem ersten Jahr, für das Daten vorliegen – leicht erhöht. 

1 Die Beurteilung der Entwicklungsrichtung erfolgt nur für jene Jahre, in denen die Gewässerabschnitte und deren Klassierung im Register nachgeführt werden (bis jetzt 2017, 2018 und 2022; siehe Definition). Die Entwicklung seit 2018 wird aufgrund vieler noch nicht beurteilter Fliessgewässerabschnitte nicht bewertet (siehe Kommentar).  

 

Aussagekraft

Der Indikator zeigt den Verbauungsgrad der 1'878 Kilometer Fliessgewässer im Kanton Thurgau und gibt einen Hinweis auf die ökologische Beeinträchtigung des Lebensraums. Er ist ein Langfristindikator und widerspiegelt die Bestrebungen, die Gewässer wieder naturnaher zu gestalten.

 

Daten rund um den Indikator

Kommentar

Im Jahr 2022 – als die Fliessgewässerabschnitte zuletzt neu beurteilt wurden –  wiesen 56 % der Fliessgewässer einen guten Zustand auf und konnten ihre ökologische Funktion als Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt erfüllen. Dadurch haben diese Gewässer eine bessere Selbstreinigungskraft und sorgen somit für eine bessere Wasserqualität. Bei knapp 40 % der Thurgauer Fliessgewässer waren diese Funktionen beeinträchtigt oder fehlten fast vollständig, weil sie beispielsweise eingedolt und in den Untergrund verbannt wurden. Rund 4 % der Fliessgewässer wurden nicht bewertet. Damit weisen die Uferabschnitte der Fliessgewässer einen besseren Zustand auf als jene der stehenden Gewässer. 

Für diesen Indikator liegen erst seit 2014 Daten vor. Im Vergleich zu 2014 hat der Anteil der natürlichen/naturnahen und wenig beeinträchtigten Fliessgewässer zugenommen (2014: 54 %). 

Seit 2018 ist er allerdings gesunken (2018: 58 %). Diese Entwicklung dürfte durch den vergleichsweise hohen Anteil an nicht klassierten Fliessgewässern verzerrt sein. Nach einer Revitalisierung werden die Gewässerabschnitte zuerst als nicht klassiert ausgewiesen. Die 4 % der nicht klassierten Fliessgewässer im Jahr 2022 sind demnach wahrscheinlich grösstenteils aufgewertete Fliessgewässer und werden bei einer Nachführung in die Kategorien "natürlich/naturnah" oder "wenig beeinträchtigt" eingeordnet. Aus diesem Grund wird ausnahmsweise auf eine kurzfristige Beurteilung der Entwicklung verzichtet.

Für die Beurteilung der Entwicklungsrichtung werden nur jene Jahre berücksichtigt, in denen die Gewässerabschnitte im Register nachgeführt wurden. Deshalb werden die Daten der Jahre 2015 und 2016 sowie 2019 bis 2021 nicht berücksichtigt (siehe Definition). 
 

Definition

Grundlage des Indikators bildet die Beurteilung der Lebensräume an Fliessgewässern. Diese Beurteilung erfolgt jeweils für einen Abschnitt von mindestens 25 m Gewässerlänge nach dem Modul-Stufen-Konzept (Modul F: Ökomorphologie) des Bundes. Das Resultat dieser Beurteilung ist eine Klassifizierung sämtlicher Abschnitte in fünf Kategorien: natürlich/naturnah, wenig beeinträchtigt, stark beeinträchtigt, naturfremd/künstlich und eingedolt.

Der Indikator erfasst den Anteil der Gewässerabschnitte mit den Ausprägungen natürlich/naturnah und wenig beeinträchtigt.

Nach der Realisierung von Wasserbauprojekten werden die Gewässerabschnitte zuerst als nicht klassiert ausgewiesen. Eine Nachführung dieser Gewässerabschnitte im Register erfolgt periodisch. Die jährlichen Schwankungen zwischen den Nachführungen sind auf Korrekturen am kantonalen Gewässerkataster zurückzuführen. Deshalb basiert die Beurteilung des Indikators nur auf den Nachführungsjahren (bis jetzt 2017, 2018 und 2022).

Grenzen der Aussagekraft

Eine Änderung der Daten erfolgt langfristig (Jahre bis Jahrzehnte) im Rahmen von Wasserbauprojekten. Fliessgewässer mit unterschiedlichem Wasservolumen werden durch diesen Indikator gleich gewichtet.

Verwandte Indikatoren

U1.2.b Anteil natürlicher/naturnaher und wenig beeinträchtigter stehender Gewässer
U1.2.c Fliessgewässerqualität
U1.2.d Nitrat im Grundwasser
U3.1 Fläche wertvoller Naturräume
Kontextindikatoren "Umwelt"

Bezug zu den SDGs der Agenda 2030

Der Indikator hat einen Bezug zu folgenden SDGs:
SDG 6 – Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
SDG 15 – Leben an Land
 

Weitere Informationen

Amt für Umwelt Kanton Thurgau
Abteilung Wasserbau und Hydrometrie
Korrektionen Gewässer

Bundesamt für Umwelt
Modulstufenkonzept für Fliessgewässer