U1.3.b Feinstaubbelastung
Beobachtete Entwicklung |
Seit 2000* | Seit 2021* |
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Die Feinstaubbelastung (gemessen an der Anzahl Tage pro Jahr, an welchen die Feinstaub-Konzentration den maximal zulässigen Tagesmittelwert überschreitet) hat langfristig abgenommen. In den letzten sechs Jahren wurde zudem der Zielwert (Überschreitung des maximal zulässigen Tagesmittelwerts an höchstens 3 Tagen pro Jahr) an allen Messstandorten im Thurgau eingehalten. |
*Die Beurteilung der Entwicklungsrichtung erfolgt aufgrund des gleitenden Durchschnitts über 3 Jahre.
Aussagekraft
Der Indikator zeigt die Luftqualität bezüglich der Feinstaubbelastung. Zu hohe Feinstaubbelastungen verursachen Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislaufkrankheiten oder Krebserkrankungen und können so zu schwerwiegenden Auswirkungen auf die Gesundheit und zu Todesfällen führen.
Kommentar
Seit 2000 hat die Anzahl Tage mit erhöhter Feinstaub-Konzentration abgenommen. Dazu beigetragen haben geringere Emissionen der Industrie, der Haushalte und des Strassenverkehrs.
Gemäss Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes darf die Feinstaub-Konzentration den maximal zulässigen Tagesmittelwert von 50 μg/m3 höchstens dreimal pro Jahr überschreiten. Im Jahr 2016 wurde dieser Zielwert zum ersten Mal in diesem Jahrhundert sowohl am Messstandort Tänikon als auch in Frauenfeld und Weinfelden eingehalten (siehe Excel-Datei "Daten rund um den Indikator“). Seit 2018 wurde der Grenzwert an diesen Standorten ebenfalls nicht mehr überschritten. Die tiefe Feinstaubbelastung ist durch sinkende Emissionen und das Ausbleiben einer langen Inversionsphase im Winter begründet.
Die Anzahl Tage, an welchen die Feinstaub-Konzentration den maximal zulässigen Tagesmittelwert übersteigt, ist abhängig von der Wetterlage in den Wintermonaten. Während einer austauscharmen Hochnebellage mit stabiler Luftschichtung wird der maximal zulässige Tagesmittelwert an verkehrsnahen Standorten und in Siedlungsgebieten häufig überschritten. Aufgrund dieser Wetterabhängigkeit gibt es bei diesem Indikator grosse Schwankungen von Jahr zu Jahr.
Im Gegensatz zum maximal zulässigen Tagesmittelwert wird der Jahresmittel-Grenzwert weniger stark durch einzelne Wetterlagen beeinflusst und ist somit über die Zeit stabiler. Der Jahresmittel-Grenzwert von 20 μg/m3 wurde 2012 erstmals an allen Siedlungsstandorten eingehalten (siehe Grafik unten und weitere Informationen in der Excel-Datei "Daten rund um den Indikator“). Seither wurde dieser Grenzwert immer eingehalten.
Feinstaubbelastung (PM10) Jahresmittelwert an den Standorten Tänikon und Frauenfeld Bahnhofstrasse (Grafik)
Die Grafik zeigt den Jahresmittelwert der Feinstaubbelastung PM10 an den Standorten Tänikon und Frauenfeld.
Trotz den Erfolgen bei der Luftqualität sind weitere Verbesserungen und tiefere Grenzwerte für Luftschadstoffe nötig, da sich Luftverschmutzung negativ auf die Gesundheit auswirkt. Basierend auf dem aktuellsten Wissenstand hat die WHO im Jahr 2021 die Richtwerte für diverse Luftschadstoffe gesenkt, unter anderem auch für Feinstaub (24-h-Mittelwert: 45 statt 50 μg/m3; Jahresmittelwert: 15 statt 20 μg/m3). Erfreulicherweise wird bereits jetzt der vorgeschlagene Jahresmittelwert von 15 μg/m3 knapp eingehalten. Der 24-h-Mittelwert dagegen wird entsprechend öfter überschritten.
Definition
Anzahl Tage, an welchen die Feinstaub-Konzentration den maximal zulässigen 24-Stunden-Mittelwert (50 μg/m3) überschritten hat (zulässig 3 Tage pro Jahr).
Grenzen der Aussagekraft
Keine oder nur wenige Grenzwertüberschreitungen sind nicht notwendigerweise mit einer geringen Feinstaubbelastung gleichzusetzen, falls die gemessenen Werte oft knapp unter dem Grenzwert liegen.
Der Indikator basiert auf den Messungen der Messstation Tänikon und gibt somit Auskunft über die lokale Belastung an diesem Standort. Die Beurteilung der Feinstaubbelastung im gesamten Kanton Thurgau stützt sich auf verschiedene standorttypische Messungen ab. Dazu wird auf die Jahresberichte von OSTLUFT verwiesen.
Verwandte Indikatoren
U1.3.a Ozonbelastung
Kontextindikatoren "Umwelt"
Bezug zu den SDGs der Agenda 2030
Der Indikator hat einen Bezug zu folgenden SDGs:
SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen
SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden
SDG 13 – Massnahmen zum Klimaschutz
Weitere Informationen
Amt für Umwelt Kanton Thurgau
Luft und Klima
OSTLUFT
Jahresberichte
Belastungskarte Feinstaub
Bundesamt für Umwelt
Feinstaub