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Regeln für die Beurteilung der Entwicklungsrichtung

Für jeden Indikator wird die tatsächliche Entwicklung verglichen mit jener, die für eine nachhaltige Entwicklung erforderlich ist.
Die tatsächliche Entwicklung wird ermittelt, indem die durchschnittliche jährliche Veränderungsrate zwischen Anfangs- und Endwert berechnet wird (AAGR, Average Annual Growth Rate).

Formel

a) Grundregeln

Indikator hat sich kaum verändert: Symbol "gelb"
Ist die durchschnittliche jährliche Veränderungsrate kleiner als +/- 0,5 %, wird die Entwicklung als "unwesentlich" eingestuft ("der Indikator ist über die Zeit mehr oder weniger stabil geblieben"). Dem Indikator wird  das Symbol "gelb" zugewiesen.

Indikator ist gestiegen oder gesunken: Symbol "grün" oder "rot"
Beträgt die durchschnittliche jährliche Veränderungsrate zwischen Anfangs- und Endwert mindestens 0,5 %, wird die Entwicklung als "wesentlich" eingestuft. In diesem Fall wird dem Indikator das Symbol "grün" zugewiesen, falls die tatsächliche Entwicklung in diejenige Richtung erfolgt, die hin zu mehr Nachhaltigkeit führt. Andernfalls wird dem Indikator das Symbol "rot" zugewiesen.

Beispiel: Der Indikator U3.2 "Durchschnittlicher täglicher Verkehr auf Kantonsstrassen" ist in der betrachteten Zeitperiode im Durchschnitt um 1,0 % pro Jahr gewachsen. Da die Veränderung  0,5 %  übertrifft, wird sie als wesentlich eingestuft.  Für eine nachhaltige Entwicklung wäre eine Abnahme dieses Indikators erforderlich. Die Entwicklungsrichtung dieses Indikators wird deshalb mit einem roten Symbol bewertet.

b) Regel bei Indikatoren, bei denen auch ein Halten des Niveaus als positiv hinsichtlich Nachhaltigkeit eingestuft wird

Für gewisse Indikatoren wird die für Nachhaltigkeit erforderliche Entwicklung mit "Zunehmen oder halten" bzw. "Abnehmen oder halten" angegeben.  Bei diesen Indikatoren  gibt es kein Symbol "gelb". Vielmehr wird dem Indikator auch dann das Symbol "grün" zugewiesen, wenn er sich nur unwesentlich in eine bestimmte Richtung entwickelt.

Beispiel: Die Nettoschuld von Kanton und Gemeinden wurde seit der Jahrtausendwende vollständig abgebaut. In den letzten Jahren verfügten Kanton und Gemeinden sogar über ein Nettovermögen.  Hinsichtlich Nachhaltigkeit ist auch ein Halten des derzeitigen guten Standes als positiv zu werten. Für den Indikator W3.2 "Nettoschuld pro Einwohner" wurde deshalb "Abnehmen oder halten" als die für Nachhaltigkeit erforderliche Entwicklung festgelegt. Für diesen Indikator kommt folglich nie das Symbol "gelb" zur Anwendung. Vielmehr wird ihm bei Stabilität das Symbol "grün" zugewiesen.

c) Regeln bei Indikatoren, die auf Stichprobenerhebungen basieren

Bei Indikatoren, die auf Stichprobenerhebungen beruhen, sind die Werte mit einem Unsicherheitsbereich behaftet. Das 95 % - Vertrauensintervall gibt denjenigen Bereich an, in dem sich der von der Stichprobe auf die Gesamtheit hochgerechnete Wert mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % befindet.
Falls sich die Vertrauensintervalle von Anfangs- und Endwert überlappen, wird die Entwicklung als "unwesentlich" eingestuft. In diesem Fall wird das Symbol "gelb" zugewiesen. Ausnahmen sind Indikatoren bei denen "Halten" als positiv hinsichtlich Nachhaltigkeit eingestuft wird.
Falls sich die Vertrauensintervalle von Anfangs- und Endwert nicht überlappen,  wird die Entwicklung als "wesentlich" eingestuft. In diesem Fall wird dem Indikator das Symbol "grün" zugewiesen, falls die tatsächliche Entwicklung in diejenige Richtung erfolgt, die hin zu mehr Nachhaltigkeit führt. Andernfalls wird dem Indikator das Symbol "rot" zugewiesen.

Beispiel: Indikator G2.2.b "Anteil Frauen in Kaderpositionen": Gemäss der Hochrechnung aus der Stichprobe lag der Anteil Frauen in Kaderpositionen im Jahr 2010 mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % zwischen 28,8 % und 33,0 %, im Jahr 2016 zwischen 27,5 % und 31,1 %. Da sich die Vertrauensintervalle überscheiden, wird die Entwicklung als "unwesentlich" eingestuft und dem Indikator das Symbol "gelb" zugewiesen.

   In den Grafiken werden die Vertrauensintervalle als Klammern ausgewiesen.

d) Regeln für Indikatoren, bei denen es einen gesetzlich festgelegten Grenzwert gibt

Bei Indikatoren, bei denen es einen gesetzlich festgelegten Grenzwert gibt, wird bei der Zuweisung eines Farbsymbols neben der Entwicklungsrichtung auch der Grenzwert berücksichtigt:

  • Entwickelt sich der Indikator hin zu Nachhaltigkeit, wird ihm nur dann das Farbsymbol "grün" zugewiesen, wenn aktuell auch der Grenzwert eingehalten wird (bei Überschreitung des Grenzwerts: "gelb").
  • Entwickelt sich der Indikator weg von Nachhaltigkeit, wird ihm nur dann das Farbsymbol "rot" zugewiesen, wenn aktuell auch der Grenzwert überschritten wird (bei Einhaltung des Grenzwerts: "gelb")

Das gibt folgende Bewertungsregeln:

Fall 1: Der Grenzwert wird eingehalten und

  • der Indikator entwickelt sich hin zu Nachhaltigkeit. => Das gibt das Symbol "grün".
  • der Indikator entwickelt sich weg von Nachhaltigkeit => Das gibt das Symbol "gelb".
  • der Indikator entwickelt sich nicht oder nur unwesentlich in eine bestimmte Richtung. => Das gibt das Symbol "gelb".

Fall 2: Der Grenzwert wird nicht eingehalten und

  • der Indikator entwickelt sich hin zu Nachhaltigkeit. => Das gibt das Symbol "gelb".
  • der Indikator entwickelt sich weg von Nachhaltigkeit => Das gibt das Symbol "rot".
  • der Indikator entwickelt sich nicht oder nur unwesentlich in eine bestimmte Richtung. => Das gibt das Symbol "gelb".

Aktuell werden diese Regeln für die Indikatoren U1.3.a Ozonbelastung und U1.3.b Feinstaubbelastung angewendet. Die Grenzwerte sind in der Luftreinhalte-Verordnung LRV festgehalten.

Symbole für die Beurteilung der Entwicklungsrichtung
 

Symbol Bedeutung
grün Der Indikator entwickelt sich hin zu Nachhaltigkeit
 
rot Der Indikator entwickelt sich weg von Nachhaltigkeit
gelb Der Indikator entwickelt sich nicht oder nur unwesentlich* in eine bestimmte Richtung
grau Aufgrund der Datenlage ist eine Beurteilung der Entwicklungsrichtung des Indikators (noch) nicht möglich.

* Als unwesentlich wird eine Entwicklung eingestuft, wenn die durchschnittliche jährliche Veränderungsrate zwischen dem Anfangs- und dem Endwert kleiner als 0,5 % ist.