Anfangs- und Endjahr
Der Zeitraum, für den die Entwicklungsrichtung des Indikators beobachtet wird, wurde für alle Indikatoren nach im Voraus festgelegten Regeln bestimmt. Grundsätzlich liegt der Fokus bei einer langfristigen Beobachtung der Entwicklungsrichtung.
Um zusätzlich eine Aussage zur Entwicklung in der jüngsten Vergangenheit zu ermöglichen, erfolgt zudem eine kurzfristige Beurteilung.
Langfristige Beurteilung
Anfangsjahr und Endjahr
Das Anfangsjahr ist grundsätzlich ist das Jahr 2000.
Anfangsjahr bei eingeschränkter Datenverfügbarkeit
- Bei einem Teil der Indikatoren sind die Daten erst ab einem späteren Jahr als 2000 verfügbar, oder es kam nach dem Jahr 2000 zu einer Änderung in der Erhebungsmethodik. In diesen Fällen wird als Anfangsjahr das erste Jahr verwendet, in der die Zeitreihe in vergleichbarer Form vorhanden ist. Eine Beurteilung der längerfristigen Entwicklungsrichtung wird nur vorgenommen, wenn das Anfangsjahr mindestens 6 Jahre zurückliegt.
Beispiel: Indikator G2.2.a "Lohnunterschiede nach Geschlecht". Hier liegen erstmals für das Jahr 2010 Daten vor. Somit ist das Jahr 2010 das Anfangsjahr für diesen Indikator. - Basiert ein Indikator auf einer Erhebung, die nur in grossen zeitlichen Abständen durchgeführt wird, werden auch Werte vor dem Jahr 2000 berücksichtigt.
Beispiel: Der Indikator U1.1 "Siedlungsfläche pro Einwohner" basiert auf der Arealstatistik des Bundesamts für Statistik. Seit dem Jahr 2000 wurde diese für den Kanton Thurgau erst zwei Mal durchgeführt (2007/2008 und 2016/2017). Deshalb wird auch die Erhebungen des Jahres 1996 berücksichtigt.
Anfangsjahr bei konjunkturell beeinflussten Indikatoren
Bei Indikatoren , die mit dem Konjunkturverlauf schwanken, wird das Anfangsjahr so festgelegt, dass es weder mit einem konjunkturellen Hoch noch mit einem konjunkturellen Tief zusammenfällt.
Beispiel: Indikator W1.2.c "Anteil Stellensuchende". Die Beurteilung der Entwicklungsrichtung hängt bei diesem Indikator stark vom Anfangszeitpunkt der betrachteten Zeitperiode ab. Der Basiswert für die Beurteilung der längerfristigen Entwicklungsrichtung soll weder in einem konjunkturellen Hoch noch in einem Tief liegen. Für die Bewertung der Entwicklungsrichtung wird bei diesem Indikator deshalb der Durchschnitt des Konjunkturzyklus 2003–2009* als Basiswert verwendet. Dies ist der erste vollständige Konjunkturzyklus, für den zurückrevidierte (und damit vergleichbare) BIP-Daten für die Schweiz vorliegen.
* Tiefpunkt 2003-Tiefpunkt 2009. Damit bei der Durchschnittsberechnung nicht Werte aus zwei "Tiefpunktjahren" einfliessen, bildet der Durchschnitt der Jahre 2003-2008 den Anfangswert für die Beurteilung der Entwicklungsrichtung.
Das Endjahr ist für jeden Indikator das aktuellste Jahr, für das zum Zeitpunkt der Aktualisierung des Indikatorensystems Daten verfügbar sind.
Anfangswert und Endwert bei Jahresdaten
Um jährliche Schwankungen und Sondereffekte auszugleichen, wird bei Jahresdaten das arithmetische Mittel des Anfangs- und Endwertes aus drei Jahren verwendet. Dieser Wert wird dem mittleren dieser drei Jahre zugewiesen.
Beispiel: Indikator G7.1 "Strassenverkehrsunfälle mit Personenschaden pro 10'000 Einwohner": Anfangsjahr ist das Jahr 2000. Als Anfangswert wird nicht der Wert des Jahres 2000, sondern der Durchschnitt aus den Jahren 1999, 2000 und 2001 verwendet, als Endwert dient der Durchschnitt der Jahre 2021, 2022 und 2023.
Anfangswert bei zwei- und mehrjähriger Periodizität
Bei Daten, die in einer zwei- oder mehrjährigen Periodizität vorliegen, wird kein Durchschnitt gebildet.
Beispiel: Indikator U.2.3 "Anteil öffentlicher Verkehr und Langsamverkehr am Personenverkehr". Die Daten für diesen Indikator werden nur alle fünf Jahre erhoben. Der Indikator liegt für die Jahre 2000, 2005, 2010, 2015 und 2021 vor. Auf eine Durchschnittsbildung wird deshalb verzichtet, als Anfangswert wird der Wert des Jahres 2000 verwendet, als Endwert der Wert des Jahres 2021.
Kurzfristige Beurteilung
Anfangsjahr und Anfangswert
Das Anfangsjahr für die kurzfristige Beurteilung der Entwicklungsrichtung wird bei jeder Aktualisierung des Indikatorensystems neu festgelegt. Derzeit ist das Jahr 2021 das Anfangsjahr.
Als Anfangswert wird der Wert des Indikators im Anfangsjahr verwendet.
Anfangswert bei eingeschränkter Datenverfügbarkeit
Für einen Teil der Indikatoren sind Daten nicht jährlich, sondern in einer Periodizität von zwei oder mehr Jahren verfügbar. Falls für ein späteres Jahr als 2021 Daten vorliegen, aber ein Wert für das Jahr 2021 fehlt, wird ein früheres Jahr als 2021 als Anfangsjahr verwendet.
Eine Ausnahme ist der Indikator "G6.1 Wahlbeteiligung an Grossratswahlen". Bei diesem Indikator werden für die kurzfristige Beurteilung die Werte der beiden letzten Grossratswahlen verglichen.
Endjahr und Endwert
Das Endjahr ist für jeden Indikator das aktuellste Jahr, für das zum Zeitpunkt der Aktualisierung des Indikatorensystems Daten verfügbar sind. Als Endwert wird der Wert des Indikators im Endjahr verwendet.
Anfangsjahr- und Endjahr bei Indikatoren der Strukturerhebung
Spezialfall: Indikatoren aus der Strukturerhebung
Die Strukturerhebung des Bundesamts für Statistik wird jährlich bei einem Teil der Bevölkerung durchgeführt (sog. Stichprobe) und auf die Gesamtbevölkerung des Thurgaus hochgerechnet. Alle fünf Jahre werden die Befragungen aus drei Jahren zusammengelegt (z. B. 2020, 2021 und 2022 ergeben die "gepoolte" Stichprobe 2020/2022). Durch das Zusammenlegen werden die Ergebnisse genauer als bei Jahresdaten (Fehlerbereich wird kleiner). Für die Indikatoren* aus der Strukturerhebung gelten deshalb folgende Sonderregeln bei der Beurteilung der Entwicklungsrichtung:
- Bei der langfristigen Beurteilung wird jeweils das aktuellste Jahr der gepoolten Daten als Endjahr verwendet (aktuell 2020/2022).
- Bei der kurzfristigen Beurteilung werden die Daten der beiden aktuellsten Jahre verwendet.
* G1.1.a Anteil Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss, G1.1.b Anteil junge Erwachsene ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss, G2.1 Bildungsunterschiede nach Migrationshintergrund, G2.2.b Anteil Frauen in Kaderpositionen, G2.2.c Anteil Frauen mit geringer oder keiner Erwerbstätigkeit und W2.1.a Erwerbsquote